Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 6 Ta 444/07

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 05.07.2007 - 4 Ca 641/07 - teilweise abgeändert.

Der Streitwert wird für das Verfahren auf 6.262,20 EUR festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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