Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 355/07

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers und des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 31.05.2007

- 5 BVGa 8/07 - teilweise abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 6.000,00 € festgesetzt.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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