Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Sa 1844/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 12.10.2006 - 1 Ca 925/06 - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung des Beklagten vom 26. Juni 2006 zum 30. September 2006 nicht aufgelöst worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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