Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 523/07

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 04.07.2007 - 1 BV 90/06 - teilweise abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 246.676,00 € festgesetzt.


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