Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 693/07

Tenor

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rheine vom 02.10.2007 - 1 BV 14/07 - wird zurückgewiesen.

Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.


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