Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBVGa 8/08

Tenor

Auf die Beschwerde des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 24.04.2008 - 3 BVGa 8/08 - abgeändert und die Arbeitgeberin bei Androhung eines Ordnungsgeldes, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, verpflichtet, die zum 01.05.2008 geplante Übertragung des Betriebsteils Versorgung (Küche, Service, Cafeteria und Kiosk) auf die M5-C1 GmbH solange zu unterlassen, bis der zwischen den Beteiligten zu versuchende Interessensausgleich zustande gekommen oder endgültig gescheitert ist.


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