Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 467/10

Tenor

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antrasteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 08.06.2010 – 4 BV 1/10 – wird zurückgewiesen.

Die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.


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