Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Sa 805/11

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 12.04.2011 – 1 Ca 1948/10 – abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 27.10.2010 nicht aufgelöst worden ist.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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