Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 Ta 627/11

Tenor

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 22.07.2011 – 3 BV 43/10 – wird zurückgewiesen.

Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.


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