Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 TaBV 19/12

Tenor

Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 10.02.2012 – 3 BV 3/12 – abgeändert.

Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle bei der Arbeitgeberin mit dem Regelungsgegenstand "Festlegung der zeitlichen Lage des Ausgleichs der bis zum 05.07.2011 aufgelaufenen Stundenguthaben der Redakteure" und "Festlegung der zeitlichen Lage des Pieper-Dienstes" wird der Richter S1 bestellt.

Die Zahl der Beisitzer wird für jede Seite auf 2 festgelegt.


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