Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 616/12

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 06.02.2012 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 23.11.2012 - 2 Ca 1937/12 - abgeändert.

Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten wird für zulässig erklärt.


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