Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 48/13

Tenor

Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 11.04.2013 – 2 BV 12/13 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet:

Zum Vorsitzenden der Einigungsstelle mit dem Gegenstand „Verarbeitung von leistungs- und verhaltensrelevanten Mitarbeiterdaten mittels der Software-Pakete „Kaspersky Internet Security" und „Perforce" wird der Richter S1 bestellt.


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