Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 42/13

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 05.02.2013 – 5 BV 208/12 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Anträge abgewiesen werden.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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