Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

ArbGG § 92 Rechtsbeschwerdeverfahren, Grundsatz

Arbeitsgerichtsgesetz

(1) Gegen den das Verfahren beendenden Beschluß eines Landesarbeitsgerichts findet die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht statt, wenn sie in dem Beschluß des Landesarbeitsgerichts oder in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts nach § 92a Satz 2 zugelassen wird. § 72 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. In den Fällen des § 85 Abs. 2 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt.

(2) Für das Rechtsbeschwerdeverfahren gelten die für das Revisionsverfahren maßgebenden Vorschriften über Einlegung der Revision und ihre Begründung, Prozeßfähigkeit, Ladung, Termine und Fristen, Ablehnung und Ausschließung von Gerichtspersonen, Zustellungen, persönliches Erscheinen der Parteien, Öffentlichkeit, Befugnisse des Vorsitzenden und der Beisitzer, gütliche Erledigung des Rechtsstreits, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Vorschriften des § 85 über die Zwangsvollstreckung entsprechend, soweit sich aus den §§ 93 bis 96 nichts anderes ergibt. Für die Vertretung der Beteiligten gilt § 11 Abs. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Der Antrag kann jederzeit mit Zustimmung der anderen Beteiligten zurückgenommen werden; § 81 Abs. 2 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

(3) Die Einlegung der Rechtsbeschwerde hat aufschiebende Wirkung. § 85 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 PB 6.25
12. Februar 2026
5 PB 6.25 12. Februar 2026
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 PB 6.25, 5 PB 6.25 (5 P 2.26)
12. Februar 2026
5 PB 6.25, 5 PB 6.25 (5 P 2.26) 12. Februar 2026
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 TaBV 22/25
9. Januar 2026
9 TaBV 22/25 9. Januar 2026
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Nürnberg - 4 TaBV 9/25
15. Oktober 2025
4 TaBV 9/25 15. Oktober 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 TaBV 29/25
8. Oktober 2025
12 TaBV 29/25 8. Oktober 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 TaBV 39/25
23. September 2025
3 TaBV 39/25 23. September 2025
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 PB 2.25
10. Juli 2025
5 PB 2.25 10. Juli 2025
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 5 PB 2.25, 5 PB 2.25 (5 P 2.25)
10. Juli 2025
5 PB 2.25, 5 PB 2.25 (5 P 2.25) 10. Juli 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 TaBV 45/23
28. Mai 2025
12 TaBV 45/23 28. Mai 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 12 TaBV 6/24
9. Mai 2025
12 TaBV 6/24 9. Mai 2025