Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 7 Ta 73/14

Tenor

1. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss desArbeitsgerichts Dortmund vom 06.01.2014  – 2 BV 132/13 – wird als unzulässig verworfen; die seines Verfahrensbevollmächtigten zurückgewiesen.

2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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