Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Ta 144/16

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 19. Februar 2016 (2 Ca 1248/15) hinsichtlich der Ratenzahlungsanordnung teilweise abgeändert.

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt mit der Maßgabe, dass die Klägerin aus ihrem Einkommen monatliche Raten von 79,00 Euro zu zahlen hat.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin zur Hälfte.

Die Rechtsbeschwerde wird für die Klägerin zugelassen.


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