Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Ta 550/17

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 21. Juni 2017 (3 Ca 1093/15) sowie gegen den Zahlungsplan vom 27. Juli 2017 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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