Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Ta 60/25

Tenor

  • 1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 03.03.2025 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 03.02.2025 abgeändert.

Der Klägerin wird ab dem 06.01.2025 Prozesskostenhilfe bewilligt. Zur Wahrnehmung ihrer Rechte in diesem Rechtszug wird ihr Rechtsanwalt Schmale zu den Bedingungen eines im Bezirk des Arbeitsgerichts Hagen niedergelassenen Rechtsanwalts beigeordnet.

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt mit der Maßgabe, dass die Klägerin aus ihrem Vermögen Raten in Höhe von 100,00 € zu zahlen hat. Der Beginn der Ratenzahlung wird durch das Arbeitsgericht festgesetzt.

  • 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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