Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 TaBV 59/01

Tenor


2 3 Der Betriebsrat, Antragsgegner und Beschwerdegegner beantragt, 4 5 Auch der Betriebsrat wiederholt und vertieft seine Ausführungen dazu, dass die Arbeitnehmerin S seiner Auffassung nach tarifgerecht in Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 b eingruppiert sei. Wegen der Einzelheiten des beiderseitigen Vorbringens in der Beschwerdeinstanz wird auf den vorgetragenen Inhalt der Beschwerdeschrift vom 10.09.2001 und der Beschwerdeerwiderung vom 31.10.2001 ergänzend Bezug genommen. 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

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