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ArbGG § 87 Grundsatz

Arbeitsgerichtsgesetz

(1) Gegen die das Verfahren beendenden Beschlüsse der Arbeitsgerichte findet die Beschwerde an das Landesarbeitsgericht statt.

(2) Für das Beschwerdeverfahren gelten die für das Berufungsverfahren maßgebenden Vorschriften sowie die Vorschrift des § 85 über die Zwangsvollstreckung entsprechend, soweit sich aus den §§ 88 bis 91 nichts anderes ergibt. Für die Vertretung der Beteiligten gilt § 11 Abs. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Der Antrag kann jederzeit mit Zustimmung der anderen Beteiligten zurückgenommen werden; § 81 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

(3) In erster Instanz zu Recht zurückgewiesenes Vorbringen bleibt ausgeschlossen. Neues Vorbringen, das im ersten Rechtszug entgegen einer hierfür nach § 83 Abs. 1a gesetzten Frist nicht vorgebracht wurde, kann zurückgewiesen werden, wenn seine Zulassung nach der freien Überzeugung des Landesarbeitsgerichts die Erledigung des Beschlussverfahrens verzögern würde und der Beteiligte die Verzögerung nicht genügend entschuldigt. Soweit neues Vorbringen nach Satz 2 zulässig ist, muss es der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung, der Beschwerdegegner in der Beschwerdebeantwortung vortragen. Wird es später vorgebracht, kann es zurückgewiesen werden, wenn die Möglichkeit es vorzutragen vor der Beschwerdebegründung oder der Beschwerdebeantwortung entstanden ist und das verspätete Vorbringen nach der freien Überzeugung des Landesarbeitsgerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde und auf dem Verschulden des Beteiligten beruht.

(4) Die Einlegung der Beschwerde hat aufschiebende Wirkung; § 85 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (16. Kammer) - 16 TaBVGa 2/26
2. Februar 2026
16 TaBVGa 2/26 2. Februar 2026
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 15 TaBV 74/25
12. Januar 2026
15 TaBV 74/25 12. Januar 2026
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 TaBV 22/25
9. Januar 2026
9 TaBV 22/25 9. Januar 2026
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 TaBVGa 113/25
5. Dezember 2025
13 TaBVGa 113/25 5. Dezember 2025
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (16. Berufungskammer) - 16 TaBVGa 129/25
4. Dezember 2025
16 TaBVGa 129/25 4. Dezember 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 TaBV 36/25
24. November 2025
9 TaBV 36/25 24. November 2025
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (16. Kammer) - 16 TaBV 27/25
24. November 2025
16 TaBV 27/25 24. November 2025
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (16. Berufungskammer) - 16 TaBVGa 118/25
4. November 2025
16 TaBVGa 118/25 4. November 2025
Beschluss vom Hessisches Landesarbeitsgericht (16. Kammer) - 16 TaBVGa 111/25
27. Oktober 2025
16 TaBVGa 111/25 27. Oktober 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Nürnberg - 4 TaBV 9/25
15. Oktober 2025
4 TaBV 9/25 15. Oktober 2025