Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 830/02

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.04.2002 in Sachen 17 Ca 9866/01 teilweise wie folgt abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 13.08.2001 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche der Klägerin in entsprechender Höhe gegen den F B aus Siegen.

Die weitergehende Klage wird unter gleichzeitiger Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 70 %, der Beklagte 30 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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