Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 645/03

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeits-

gerichts Siegburg vom 25.02.2003 - 5 Ca 2499/02 -

teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die

Kündigung der Beklagten vom 22.05.2002 nicht zum

31.12.2002 aufgelöst worden ist.

2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu

1/5 und der Beklagten zu 4/5 auferlegt.

5. Die Revision wird zugelassen.


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