Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 12/05

Tenor

Unter Aufhebung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Köln vom 05.01.2005 wird festgestellt, dass das vorliegende Antragsverfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erledigt ist.

Die Kosten des Verfahrens erster wie zweiter Instanz werden dem Land N als Antragsgegner auferlegt.


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