Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Sa 1262/04

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12. Mai 2004 – 12 Ca 468/04 – wie folgt abgeändert:

a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.819,94 € brutto nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. April 2003 zu zahlen.

b) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

c) Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 4 % und die Beklagte zu 96 %.

1. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.


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