Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Ta 142/05

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 01.03.2005 – 8 Ca 5174/04 – abgeändert und der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren bis zum 13.09.2004 auf 8.160,00 € sowie für das Verfahren danach und den Vergleich auf 27.032,41 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.


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