Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Ta 378/05

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den

Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des

Arbeitsgerichts Köln vom 24.08.2005 –3 Ca 2217/03-

wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.


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