Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Ta 385/06

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23.08.2006 – 3 Ca 8786/01 – wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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