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ArbGG § 12a Kostentragungspflicht

Arbeitsgerichtsgesetz

(1) In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistands. Vor Abschluß der Vereinbarung über die Vertretung ist auf den Ausschluß der Kostenerstattung nach Satz 1 hinzuweisen. Satz 1 gilt nicht für Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, daß der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen hat.

(2) Werden im Urteilsverfahren des zweiten und dritten Rechtszugs die Kosten nach § 92 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung verhältnismäßig geteilt und ist die eine Partei durch einen Rechtsanwalt, die andere Partei durch einen Verbandsvertreter nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 vertreten, so ist diese Partei hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten so zu stellen, als wenn sie durch einen Rechtsanwalt vertreten worden wäre. Ansprüche auf Erstattung stehen ihr jedoch nur insoweit zu, als ihr Kosten im Einzelfall tatsächlich erwachsen sind.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 17 SLa 430/25
19. Dezember 2025
17 SLa 430/25 19. Dezember 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (10. Kammer) - 10 Ta 15/25
3. Dezember 2025
10 Ta 15/25 3. Dezember 2025
Urteil vom Bundesarbeitsgericht - 9 AZR 66/25
21. Oktober 2025
9 AZR 66/25 21. Oktober 2025
Urteil vom Arbeitsgericht Braunschweig - 6 Ca 303/24
24. Juni 2025
6 Ca 303/24 24. Juni 2025
Beschluss vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (10. Kammer) - 10 Sa 29/25
2. Mai 2025
10 Sa 29/25 2. Mai 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 24 U 166/23
28. April 2025
24 U 166/23 28. April 2025
Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (1. Zivilsenat) - 1 W 31/24
7. April 2025
1 W 31/24 7. April 2025
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 18 LP 1/24
27. März 2025
18 LP 1/24 27. März 2025
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 18 LP 3/24
27. März 2025
18 LP 3/24 27. März 2025
Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 12 Ca 3221/24
6. Februar 2025
12 Ca 3221/24 6. Februar 2025