Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 Sa 1012/06

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 02.06.2006 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln

– 5 Ca 7564/05 – abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1) durch die Kündigung der Beklagten zu 1) vom 27.07.2005 nicht zum 28.02.2006 aufgelöst worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 2) ab dem 01.03.2006 ein Arbeitsverhältnis als Gebäudereinigerin mit einer tariflichen Arbeitszeit von 39 Stunden wöchentlich zum Tariflohn besteht.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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