Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 164/07

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2007 – 17 Ca 9814/06 – nach teilweiser Änderung durch Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 8. Juni 2007 weitergehend dahin abgeändert, dass der Verfahrensstreitwert EUR 11.422,56 und der Vergleichsstreitwert EUR 22.845,12 beträgt.


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