Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 13 Sa 401/08

Tenor

) Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 24.01.2008 – 3 Ca 2114/07 – abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.300,00 EUR zu zahlen nebst 5 Prozentpunkten Zinsen aus den im Zeitraum 1. Juli 2006 bis zum 31. Mai 2007 anfallenden monatlichen Bruttonachzahlungsbeträgen zwischen der Entgeltgruppe Ä 1, Stufe 5 TV-Ärzte und der Entgeltgruppe Ä 1, Stufe 4 TV-Ärzte in Höhe von jeweils 300,00 EUR ab dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt, beginnend mit dem 31. Juli 2006.

2) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3) Die Revision wird zugelassen.


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