Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 147/09

Tenor

Auf die Streitwertbeschwerde des Klägervertreters vom 23.04.2009 hin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 16.04.2009 teilweise abgeändert:

Der Streitwert für den Vergleich vom 10.12.2008 wird antragsgemäß auf 11.289,16 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde, den Verfahrensstreitwert betreffend, wird zurückgewiesen.


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