Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 363/09

Tenor

Auf die Streitwertbeschwerde des Prozess-bevollmächtigten des Klägers hin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30.09.2010 in Sachen 10 Ca 4547/09 teilweise wie folgt abgeändert:

Der Streitwert für das Verfahren wird auf 17.608,95 € festgesetzt, der Streitwert für den Vergleich vom 13.08.2009 auf 22.260,74 €.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.


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