Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Ta 257/10

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 01.07.2010

2 Ca 25/09 G – teilweise abgeändert und die monatliche Ratenzahlungsverpflichtung des Klägers ab sofort auf 60 € festgesetzt.


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