Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 13 Ta 284/11

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 31.05.2011 und 04.08.2011 – 7 Ca 1579/11 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Beschwerdewert: 21.522,60 €.


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