Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 TaBV 59/11

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 09.06.2011

– 15 BV 273/10 – wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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