Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Sa 821/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.05.2011 - Aktenzeichen 15 Ca 9029/10 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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