Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 216/12

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 26.06.2012 abgeändert:

Der Streitwert für das Beschlussverfahren in erster Instanz wird auf 16.000,00 € festgesetzt.


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