Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Sa 1063/12

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.09.2012 – 6 Ca 2646/12 – abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 30.03.2012 zum 31.05.2012 nicht beendet worden ist.

Von den erstinstanzlichen Kosten haben die Beklagte ¾ und der Kläger ¼ zu tragen. Die Kosten der Berufungsinstanz hat die Beklagte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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