Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Sa 346/14

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.02.2014 – 8 Ca 1882/13 – abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 87,45 € brutto nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 20.03.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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