Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 250/13

Tenor

Auf die Streitwertbeschwerde des Prozess- bevollmächtigten des Beteiligten zu 2) hin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 31.07.2013 für die erste Instanz teilweise wie folgt abgeändert:

Der Streitwert wird für das Verfahren bis zur Erledigung der Anträge, betreffend die Arbeitnehmer H und W auf 19.605,58 € und für das weitere Verfahren auf 17.136,56 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen