Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 213/16

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers  wird der die Erstattung der mit der Wahrnehmung des Gütetermins am 04.07.2016 entstandenen Reisekosten ablehnende Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 19.08.2016- 4 Ca 3228/16 -  abgeändert.

Dem Kläger sind seine Fahrtkosten in Höhe von 31,50 € zu erstatten.


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