Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Sa 113/16

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 12.11.2015 – 2 Ca 4064/14 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Zurückweisung der Klage im Übrigen wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 28.10.2014 beendet worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 19 %, die Beklagte zu 81 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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