Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 46/20

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 24.01.2020 – 2 Ca  8214/19 – wird kostenpflichtig (KV 8614 GKG) als unbegründet zurückgewiesen.


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