Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Ta 73/20

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Ordnungsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.02.2020Az. 12 Ca 6291/19 auf 200,00 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.


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