Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 24/21

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 28.10.2020 in der Fassung des teilweise abhelfenden Beschlusses vom 10.02.2020– 3 Ca 1455/20 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Gläubiger zu 86% und die Schuldnerin zu 14%.


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