Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 115/21

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen verneinenden Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 09.06.2021 – 4 Ca 310/21 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.


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