Urteil vom Landgericht Aachen - 4 O 239/02

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird als unzu-lässig zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsklägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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