Beschluss vom Landgericht Aachen - 5 T 223/05

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägers gegen die Streitwertfestsetzung im Versäumnisurteil des Amtsgerichts Geilenkirchen vom 25.08.2005 – 2 C 278/05 – wird der Streitwert anderweitig auf 7.431,44 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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