Beschluss vom Landgericht Aachen - 44 T 1/09

Tenor

Auf die Beschwerde der Gesellschaft hin wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Registergerichts - Aachen vom 15.01.2009 bezüglich Punkt lit. b) aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, die Eintragungsfähigkeit des Zusatzes der Belastung des Geschäftsanteils mit einem Nießbrauchsrecht in die Gesellschafterliste nicht abzulehnen.


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